Die Inanspruchnahme des AlleinerzieherInnenabsetzbetrages (AEAB) 2008: Kurzbericht
In: WISO: Wirtschafts- und sozialpolitische Zeitschrift, Band 34, Heft 4, S. 185-189
ISSN: 1012-3059
Die Auswertung zeigt die Inanspruchnahme des AlleinerzieherInnenabsetzbetrages (AEAB) lt. Lohnsteuerstatistik 2008 und Statistik der Arbeitnehmerveranlagung 2008 in Österreich. Voraussetzung für den AEAB ist, dass der/die Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind mehr als sechs Monate im Haushalt und ohne (Ehe-)PartnerIn lebt. Der AEAB vermindert die Steuer um 494 Euro bei einem Kind, um 669 Euro bei zwei Kindern und steigt um 220 Euro für jedes weitere Kind. Kann der AEAB aufgrund eines niedrigen Einkommens nicht ausgeschöpft werden, so wird er vom Finanzamt auf Antrag gutgeschrieben (,Negativsteuer'). Für die Auswertung werden nur Lohn- und Gehaltseinkommen und keine Sozialleistungen berücksichtigt. Es zeigt sich, dass 91 Prozent der Fälle mit AEAB Frauen sind. 66,6 Prozent der ArbeitnehmerInnen mit AEAB haben ein Kind, 6 Prozent drei oder mehr. Je höher die Kinderzahl ist, desto mehr Fälle sind anteilsmäßig in der niedrigsten Einkommensklasse vertreten. 'Das bestätigt die Ergebnisse anderer Statistiken, dass die Armutsgefährdung bei Alleinerzieherinnen sehr hoch ist.' (IAB)